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Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung am 1. Januar 2004 erhalten die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kein Sterbegeld mehr. Bis dahin beliefen sich die Leistungen auf 525 Euro beim Tod eines Mitglieds und auf 262,50 Euro beim Tod eines mitversicherten Angehörigen.
Es ist nicht nur die GKV, die kein Sterbegeld bezahlt, das gilt auch für Versicherte in der privaten Krankenversicherung.
Bestattungsvorsorge: Vorsorge treffen für eine würdevolle Bestattung
Es gibt verschiedene Gründe, sich selbst rechtzeitig um die Kostendeckung der eigenen Beerdigung zu kümmern, auch wenn es ein ausgesprochen schwieriges und deshalb unliebsames Thema ist - wer möchte sich zu Lebzeiten gern mit dem eigenen Tod beschäftigen?
Bestattungsverfügung - Vorsorgevertrag - Sterbegeldversicherung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bestattungsvorsorge zu treffen. Möglich ist das durch eine Bestattungsverfügung, die von der Patientenverfügung zu unterscheiden ist. Darin werden zu Lebzeiten die Wünsche bezüglich der eigenen Bestattung festgehalten, zum Beispiel die Bestattungsart, die Gestaltung des Grabsteins und der Ablauf der Trauerfeier. In einem Vorsorgevertrag können die Details detailliert festgeschrieben werden.
Eine weitere Möglichkeit der Bestattungsvorsorge ist die Sterbegeldversicherung, in der die Beerdigung detailliert geregelt und die zu erreichende Versicherungssumme durch regelmäßige Beitragszahlungen angespart wird.
Sprechen Sie mit uns - auch bezüglich der Bestattungsvorsorge informieren und beraten wir Sie gerne!